Es ist entschieden Ja zu Bundesbeiträgen

Am 15. September 2017 hat auch der Bundesrat Ja zu Bundesbeiträgen gesagt. Das neue Berufsbildungsgesetz (BBG) tritt somit in Kraft – und damit die Subjektfinanzierung für Kurse, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, schweizweit. 

National- und Ständerat haben das neue Berufsbildungsgesetz (BBG) bereits gutgeheissen, der Bundesrat hat nun auch entschieden. Das betrifft auch die Studiengänge der Heilpraktikerschule Luzern.

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Bereits zuvor hatte der Bundesrat die Höhere Berufsbildung als einen von vier Förderschwerpunkten definiert: «Dank ihr (der Höheren Berufsbildung, Anm. HPS) verfügt die Schweiz über ein bewährtes Modell zur beruflichen Höherqualifizierung auf der nicht hochschulischen Tertiärstufe.»

Und gleich im nächsten Satz: «Mit der Neuregelung und dem Ausbau der Finanzierung der Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, wird eine Stärkung der höheren Berufsbildung erzielt.»

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Wir freuen uns, dass der Bundesrat das Gesetz angenommen hat. Das ermöglicht vielen, für die das sonst unmöglich wäre, eine höhere Ausbildung und sogar einen neuen Beruf.

Hein Zalokar
Mitglied der Schulleitung

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