Details zur Vorfinanzierung der HPS Luzern So finanzieren wir die Bundesbeiträge vor

Die Bundesbeiträge erhalten Sie ja erst beim Ablegen der Höheren Fachprüfung HFP bzw. der Berufsprüfung entrichtet. Unsere Vorfinanzierung soll dafür sorgen, dass diese Beiträge schon während des Studiums nutzbar sind.

Für wen

Das Angebot der Vorfinanzierung richtet sich an alle, die einen Studiengang an der Heilpraktikerschule Luzern absolvieren, der zu einem eidg. Abschluss führt.

Voraussetzungen

Ihr Ziel ist ein eidg. Abschluss.

Sie verfügen über ein regelmässiges Einkommen, können aber die Ausbildung nicht unmittelbar finanzieren; für die letzten fünf Jahren weist Ihr Betreibungsregister-Auszug keinen Eintrag auf – dann laden wir Sie ein, die folgenden Schritte vorzunehmen, um eine Vorfinanzierung abzuklären.

Vorgehen

  1. Bitte reichen Sie die ausgefüllte Budget-Tabelle, das ausgefüllte Formular über mögliche Anrechnung von Lernleistungen, Ihre letzte definitive Steuerveranlagung* und Ihre aktuelle Steuererklärung* inkl. Wertschriftenverzeichnis* an [email protected] ein.
  2. Melden Sie sich für einen online Zoom-Termin mit Herrn Peter von Blarer an 041 418 20 10. Am Termin besprechen Sie gemeinsam Ihren Studiengang, Ihr Budget und die Höhe der Vorfinanzierung.
  3. Sie haben sich am Gespräch mit Peter von Blarer geeinigt; bitte senden Sie uns nach dem Gespräch den Auszug aus dem Betreibungsregister* mit der entsprechenden Wohnsitzbestätigung der letzten fünf Jahre per Mail.

 

* Sollten die Eltern die Ausbildung finanzieren, dann sind die Unterlagen der Eltern einzureichen.

Vorfinanzierungsleistungen

Wir finanzieren bis zu 40 Prozent des Schulgeldes eines KomplementärTherapie-, eines Naturheilpraktik- und des Medizinische-MasseurIn-Studienganges vor, maximal jedoch 18'000 Franken.

Die Vorfinanzierung ist zinsfrei, wir verrechnen nur einen Vorfinanzierungsbeitrag. Dieser Vorfinanzierungsbeitrag ist einmalig und beträgt CHF 300 bis 660, je nach Höhe der Vorfinanzierung.

Laufzeit

Zurückzuzahlen ist diese Vorfinanzierung spätestens zwei Jahre nach dem Ausbildungsabschluss: Zu diesem Zeitpunkt sollten die AbsolventInnen die Bundesbeiträge bereits erhalten haben, und zwar durch ihre Teilnahme an der Höheren Fachprüfung (HFP) bzw. an der Berufsprüfung (BP); unabhängig vom Bestehen dieser Prüfungen.

Zur Risikominimierung erlauben wir uns, nach der Fälligkeit einen Verzugszins zu verrechnen; dieser Verzugszins soll jedoch moderat sein, wir richten uns nach der ersten variablen Hypothek der Luzerner Kantonalbank plus 3%.

Die Vorfinanzierung ist ein Angebot, es besteht kein Anrecht darauf. – Bei Abbruch der Ausbildung erlischt die gesamte Vorfinanzierung automatisch.

Also, geh deinen Weg

Wir freuen uns auf Sie, melden Sie sich einfach für einen Termin:  041 418 20 10