Datenschutz und Schweigepflicht Für StudentInnen und TherapeutInnen

Für TherapeutInnen und StudentInnen gelten die Schweigepflicht und das neue Datenschutzgesetz (DSG). Wer eine Website betreibt, braucht auch für diese eine Datenschutzerklärung.

Am 1. September 2023 ist das neue Datenschutzgesetz (DSG) der Schweiz in Kraft getreten.

Unsere Empfehlung für StudentInnen mit Übungspraxen

Unter einer Übungspraxis verstehen wir, wenn eine StudentIn im Rahmen der Ausbildung Behandlungen ausführt und diese Leistung weder verrechnet und nicht über die Krankenkassen abrechnet.

  1. Gib eine auf dich ausgelegte Datenschutzerklärung für Übungsbehandlungen deinen KlientInnen bzw. PatientInnen ab. Darin ist der Umgang mit sensiblen Daten der KlientInnen bzw. PatientInnen beschrieben.
  2. Sobald du für deine erbrachte Leistung etwas verrechnest, empfehlen wir eine Datenschutz-Handhabung gemäss einer professionellen Praxis.

Vorlagen für Übungspraxen

Vorlage Datenschutzerklärung Übungspraxis (DOC)

Unsere Empfehlung für StudentInnen mit einer professionellen Praxis

Unter professioneller Praxis verstehen wir, dass eine StudentIn bereits eine eigene Praxis führt und ihre Leistungen verrechnet und/oder über die Krankenkassen abrechnet.

  1. Gib eine auf dich oder deine Praxis ausgelegte Datenschutzerklärung deinen KlientInnen bzw. PatientInnen ab. Darin ist der Umgang mit sensiblen Daten der KlientInnen bzw. PatientInnen beschrieben.
  2. Erstelle für deine Website eine Datenschutzerklärung und binde sie sichtbar in die Website ein.
  3. Bestimme einen Datenschutzverantwortlichen – in der Regel dich selbst – und deklariere diesen in deinen Datenschutzerklärungen.
  4. Erstelle ein Daten-Bearbeitungstätigkeiten-Verzeichnis.
  5. Prüfe für deine cloudbasierten Tools wie Praxisverwaltungs-Software oder Website-Hosting beim IT-Provider, ob dafür eine extra Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV) notwendig ist, um DSG-konform zu sein. Oft sind ADV's bereits in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eingebunden.

Merkblätter und Vorlagen der OdA AM und OdA KT

Die OdA AM und OdA KT haben gemeinsam Merkblätter, FAQ's und Vorlagen erarbeitet. Diese sind

Merkblatt Datenschutzrecht (PDF)

Fragen und Antworten Datenschutzrecht (PDF)

Vorlage Datenschutzerklärung AM & MM (DOC)

Vorlage Datenschutzerklärung KT (DOC)

Vorlage Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten (XLS)

Gratis Datenschutz-Generatoren für Websites

Datenschutz-Generator von BrainBox

Datenschutz-Generator von der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz (DGD)

Cookie-Banner, was muss ich tun?

Dieser Blog von Hostpoint beschreibt es gut.

Und hier das Fazit des Blogs
Ein Cookie-Banner ist somit grundsätzlich nicht nötig – und zwar weder für das Einholen einer Einwilligung noch um über die Nutzung von Cookies zu informieren.

Werden Cookies oder andere Technologien genutzt, ist in der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung auf die Bearbeitung und den Zweck der Bearbeitung hinzuweisen. Zudem muss die Datenschutzerklärung einen Hinweis enthalten, dass die Website-Besucher die Bearbeitung durch Änderung der eigenen Browsereinstellungen ablehnen können.

Weitere Links

Die Kanzlei VISCHER hat für KMUs und Einzelfirmen einen sehr hilfreichen Survival-Guide für die Umsetzung des neuen Datenschutzgesetzes erstellt.

Neues DSG - Survival Guide (PDF)

Die OdA KT hat schon 2013 ein Positionspapier zur Schweigepflicht und zum Datenschutz erstellt.

Datenschutz und Schweigepflicht – kurz (PDF)

Datenschutz und Schweigepflicht – detailliert (PDF)

Haftungsausschluss

Die Angaben auf dieser Website wurden nach dem aktuellen Wissensstand so genau und vollständig wie möglich erstellt. Trotzdem kann dafür rechtlich keine Gewähr geleistet werden.