Antigen-Schnelltests an der Heilpraktikerschule Luzern – freiwillig und gratis
Ebikon, 1. Juli 2021 – Unsere Corona-Teststation pausiert. – StudentInnen, DozentInnen und MitarbeiterInnen konnten sich seit Ende April freiwillig und gratis mithilfe von Antigen-Schnelltests auf Corona testen lassen; dies im Rahmen des betrieblichen Testens des Kantons Luzern.
Freiwillig und gratis: Dozentin Dr. med. Katharina Kreiliger-Ming, Veronika Estermann vom HPS-Team und Hein Zalokar von der Schulleitung haben an der Heilpraktikerschule Luzern eine Teststation für StudentInnen, DozentInnen und MitarbeiterInnen eingerichtet. Photo: Heilpraktikerschule Luzern
Dieser Beitrag wurde zuerst am 22. April 2021 veröffentlicht. Aktualisierungen: 23. April (genauer Ort des Testens, genaue Öffnungszeiten); 28. April (Probeabnahme via Mund und Nase; Persönliche Daten; Wie weiter bei positivem Resultat; Photos hinzugefügt); 1. Juli (Teststation pausiert))
+++ 1. Juli 2021: Die Corona-Teststation pausiert im Rahmen der Corona-Lockerungen. Je nach Lage öffnen wir sie wieder. Die Testbereitschaft war sehr gering. Wir setzen in der Zwischenzeit auf Eigenverantwortung: darauf, dass alle Personen im Haus danach handeln, dass durch Maskentragen und Abstandhalten alle geschützt werden. +++
Warum testen
Ziel ist es, unbemerkte Infektionen zu entdecken, dadurch Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen und vulnerable Personen besonders gut zu schützen. Deshalb bietet die Heilpraktikerschule Luzern ihren StudentInnen, DozentInnen und MitarbeiterInnen seit Dienstag, 27. April Antigen-Schnelltests an.
Wann, wie, wo
Das Testen ist freiwillig und gratis: Dazu hat die Heilpraktikerschule Luzern eine Teststation eingerichtet. Hier testet ein Team von medizinischen Fachpersonen unter der Leitung von Dr. med. Katharina Kreiliger-Ming.
Die HPS-Teststation ist in der Lobby, sie öffnet an Tagen, an denen viele Personen im Haus sind; hauptsächlich dienstags und donnerstags. Dies jeweils 45 Minuten vor Unterrichtsbeginn:
- am Morgen ab 7:45 Uhr
- am Nachmittag ab 14:15 Uhr
Für die wenigen Kurse, die am Abend starten, wird die Teststation nicht geöffnet.
Getestet wird wie vom BAG empfohlen mit Antigen-Schnelltests. Die Probe wird von einer medizinischen Fachperson über einen Abstrich via Nase oder Mund entnommen, es ist also die angenehme Test-Variante. Das Resultat ist innerhalb von 15 Minuten ersichtlich. Diese Antigen-Schnelltests sind verlässlicher als Antigen-Selbsttests, aber weniger verlässlich als PCR-Tests; ein allfälliges positives Resultat ist durch einen PCR-Test zu bestätigen.
Nur ohne Symptome
Die Heilpraktikerschule Luzern testet nur Personen ohne Symptome. Es geht also ausschliesslich um asymptomatische Infektionen, darum, unbemerkte Infektionsketten zu durchbrechen.
Wer gemäss Merkblatt (pdf) des Kantons Luzern nur leichte Symptome hat, kann gemäss Schutzkonzept ebenfalls am Unterricht vor Ort teilnehmen. In diesem Fall empfehlen wir aber, dringlichtst einen Schnelltest in Anspruch zu nehmen.
Wer gemäss diesem Merkblatt schwere Symptome hat oder zu einer positiv getesteten Person Kontakt hatte, ist gebeten, sich von einer offiziellen Stelle via PCR-Test testen zu lassen. Das BAG listet Corona-Symptome hier auf. Testzentren im Kanton Luzern sind hier zu finden.
Warum die Heilpraktikerschule Luzern diese Tests anbietet
Wie viele Corona-Infektionen asymptomatisch verlaufen, ist zwar unklar, die Schätzungen reichen von 20 Prozent bis zu 80 Prozent. Jemand kann sich also pudelwohl fühlen – und trotzdem das Virus verbreiten. Solche Situationen gilt es zu verhindern.
«Weil es unter unseren StudentInnen auch vulnerable Personen gibt», so Hein Zalokar, Mitglied der Schulleitung, «möchten wir dieses Risiko bei unseren Kursen vor Ort möglichst klein halten. Die Tests sind da eine wichtige Hilfe. So können die Teilnehmenden helfen, die Übertragungsketten früh zu brechen.»
Zudem ermögliche es die Heilpraktikerschule Luzern dadurch jeder StudentIn, einen öffentlichen Beitrag zu leisten, dass der Bund die Lockdown-Öffnung schneller vorantreiben kann.
Testen mit Maskendispens
Zwar haben wir nur sehr wenige Personen, die aufgrund eines ärztlichen Attests vom Tragen der Maske befreit sind. Dennoch, damit das klar ist, Folgendes:
Die Tests sollen es Personen mit Maskendispens ermöglichen, sich auf eine möglichst effiziente Weise testen zu lassen, und zwar direkt vor Unterrichtsbeginn.
Nur, wenn sie negativ getestet sind, können Personen mit Maskendispens am Unterricht teilnehmen. Jetzt aber mit gutem Gefühl, also ohne sich als Bedrohung für andere zu fühlen.
Umgekehrt wissen die MitstudentInnen, dass Personen mit Maskendispens negativ getestet sind, und zwar soeben – ein paar Minuten vor dem Unterricht.
Ausserdem: Beim Unterschreiten des Mindestabstands – also beim gegenseitigen Einüben von Griffen und Abläufen –, gilt immer noch die Maskenpflicht, auch mit Maskendispens.
Wichtig für Personen mit Maskendispens: Gemäss BAG bedeutet ein negatives Testergebnis, dass man mit grosser Wahrscheinlichkeit am Testtag nicht ansteckend ist, also für ca. 24 Stunden. Das bedeutet weiter, dass Personen mit Maskendispens aufgefordert sind, sich an jedem Kurstag testen zu lassen; Details im Schutzkonzept (pdf).
Respekt, Würde
Der Schulleitung ist es bewusst, dass es zu den Corona-Massnahmen unterschiedliche Meinungen gibt. «Wir möchten deshalb unter den Leitbegriffen „Respekt“ und „Würde“ handeln», sagt Hein Zalokar. «Dazu gehört, dass wir die Wahl lassen: Das Testen ist freiwillig. Und wer eine Maskendispens hat und sich nicht testen lassen möchte, hat die Möglichkeit, online von zuhause am Unterricht teilzunehmen. Wir glauben, so haben wir für alle unsere StudentInnen Möglichkeiten geschaffen, damit sie mit Respekt behandelt werden und in Würde das tun können, was ihrer Meinung nach das Richtige ist.»
Wie häufig testen
Die HPS-Teststation ist i.d.R. immer vor dem Unterricht geöffnet, auch bei Samstags- und Sonntagskursen; man kann sich also immer vor dem Unterricht testen lassen. Wir empfehlen, sich mindestens zweimal pro Woche testen zu lassen. Wer will, darf sich auch gern an jedem Kurstag testen lassen.
Wie weiter bei positivem Resultat
Die Teststation der Heilpraktikerschule Luzern ist eine meldepflichtige Einrichtung.
Ein positives Testresultat muss gemäss Art. 24b der Covidverordnung 3 der für das Contact-Tracing zuständigen kantonalen Stelle gemeldet werden.
Ausserdem muss ein positives Testresultat umgehend mit einem PCR-Test bestätigt werden. Dazu meldet sich die positiv getestete Person bei einer offiziellen Teststelle, eine Übersicht der Testangebote im Kanton Luzern ist hier.
Positiv – wann zurück in den Unterricht?
Zurück in den Präsenz-Unterricht darf eine Person mit positivem Antigen-Schnelltest-Resultat unter einer von zwei Bedingungen:
1. entweder ist ein nachfolgender PCR-Test mit negativem Resultat vorhanden; was bedeutet, dass das positive Antigen-Schnelltest-Resultat widerlegt ist und die Person nicht ansteckend ist,
2. oder man hat eine nachfolgende Bestätigung des Kantonsarztes, dass man während der Infektion in Isolation war; was bedeutet, dass die Person nicht mehr ansteckend ist.
Auch bei negativem Resultat: Maskenpflicht
Alle Massnahmen des Schutzkonzepts bleiben bestehen: So gelten Hygienemassnahmen und Maskenpflicht auch für Personen mit negativem Resultat, dies gemäss BAG (pdf). Die Tests ergänzen das Schutzkonzept (pdf) der Heilpraktikerschule Luzern.
Auch ein negatives Resultat muss den Behörden nicht gemeldet werden.
Gemäss BAG (pdf) besagt ein negatives Resultat, dass man am Tag des Testes mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht ansteckend ist. Wer also am Tag darauf wieder in die Schule kommt, kann sich gerne wieder testen lassen.
Persönliche Daten
Die Anzahl negativer Testresultate wird den Behörden übermittelt, ohne Namensangaben.
Ein positives Resultat muss gemäss Art. 24b der Covidverordnung 3 die Heilpraktikerschule Luzern der für das Contact-Tracing zuständigen kantonalen Stelle melden.
Für internen Gebrauch notieren wir Name, Kurs und Testresultat der getesteten Person, da wir den Behörden mitteilen müssen, wie viele Tests wir vorgenommen haben; und wir müssen im Rahmen unseres Schutzkonzeptes wissen, wer ein positives Testergebnis hatte.
Warum jetzt?
Erst seit Kurzem gibt es im Kanton Luzern das Konzept der Massentests für Betriebe. Und erst seit dieser Woche sind Schnelltests darin zugelassen.
Die Lockerungen, die der Bundesrat am 14. April 2021 beschlossen hat, werden wahrscheinlich dazu führen, dass die Anzahl Ansteckungen eher stagniert oder gar steigt. Damit wird es auch weiterhin Personen mit asymptomatischen Verläufen geben, eher mehr als weniger.
«Deshalb ist es uns – gerade als Ausbildungsinstitution im therapeutisch-medizinischen Bereich – wichtig», so Hein Zalokar, «dass wir es unseren MitarbeiterInnen, DozentInnen und StudentInnen ermöglichen, am Durchbrechen von Infektionsketten mitzuhelfen.»
Links
Testkonzept der Heilpraktikerschule Luzern (pdf)
Schutzkonzept der Heilpraktikerschule Luzern (pdf)
Verhaltensregeln an der Heilpraktikerschule Luzern (html)
Die Corona-Situation und der Unterricht an der Heilpraktikerschule Luzern (html)
BAG-Merkblatt Testen ohne Symptome (pdf)
Zack, zack – hinsetzen, sich einen Abstrich über Mund oder Nase entnehmen lassen und fertig, freiwillig und gratis. Die Empfehlung, um asymptomatische Verläufe zu entdecken und die Lockdown-Öffnung zu unterstützen: mindestens zweimal pro Woche. Photo: Heilpraktikerschule Luzern
Shiatsu-Dozentin Chris Brunner lässt sich den Abstrich über den Mund abnehmen. Photo: Maya Jörg
TEN-Dozent Paul Hänni hingegen wählt den Abstrich über die Nase. Photo: Maya Jörg
Also, wer mag, hier geht's lang in die Lobby, da ist die Teststation. Auf Anregung einer Studentin gibt es nach dem Testen ein Schöggeli. Photo: Maya Jörg